Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins unterstützen und fördern möchte.

Primär richtet sich die Ansprache an Cannabisnutzer, die ihre eigenen Interessen vertreten möchten. Neben diesen sind jedoch auch Familien und Freunde, die von dieser Thematik betroffen sind, herzlich eingeladen, ebenso wie Personen, die Cannabis vielleicht nicht zu Rauschzwecken verwenden.
Teilnahmeberechtigt sind alle, die sich für ein Ende der gescheiterten Drogenprohibition und eine Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes einsetzen möchten.

Ebenso sind Menschen willkommen, die sich dafür engagieren wollen, dass Hanf als umweltverträglichere Alternative wieder vermehrt als Rohstoff für Textilien, Papier, Dämmstoff und andere Anwendungen genutzt werden kann. Nicht zuletzt sind auch Personen willkommen, die sich dafür einsetzen, dass Cannabis als oft wirkungsvollstes und dabei nebenwirkungsarmes Medikament allen bedürftigen Patienten kostengünstig zur Verfügung steht.

Innerhalb der Anbaugemeinschaft sollen zudem die speziellen Bedürfnisse von Cannabis-Patienten besonders berücksichtigt werden.

Unsere Mitgliedschaften

Es gibt 2 Arten von Mitgliedschaften, die aktive und die unterstützende Mitgliedschaft:

Die aktive Mitgliedschaft

Die aktive Mitgliedschaft setzt eine unterstützende Mitgliedschaft voraus und wird durch den Vorstand dem Mitglied auf Antrag erteilt. Die Voraussetzung für die Erteilung einer aktiven Mitgliedschaft ist ein vom Mitglied erbrachter Beweis der regelmäßigen aktiven Mitarbeit im Verein. Sollte die aktive Mitgliedschaft abgelehnt werden, steht es dem Mitglied frei, sich erneut an den Vorstand zu wenden oder bei der nächsten Mitgliederversammlung die aktive Mitgliedschaft einzufordern. Die aktive Mitgliedschaft endet, wenn der Mitgliedsbeitrag 3 Monate in Folge nicht bezahlt wird und der Verein das Mitglied mindestens zweimal schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat oder wenn das Mitglied die Mitgliedschaft kündigt.

Die unterstützende Mitgliedschaft

Die unterstützende Mitgliedschaft ist durch das Einreichen eines Mitgliedsantrages an den Vorstand beantragt, mit der Bezahlung des ersten Mitgliedsbeitrages tritt sie in Kraft und erlischt, sobald der Mitgliedsbeitrag 3 Monate in Folge ausbleibt oder das Mitglied die Mitgliedschaft beendet. Unterstützende Mitglieder haben kein Stimmrecht bei der Mitgliederversammlung und können nicht zum Vorstand kandidieren. Anträge von unterstützenden Mitgliedern an den Vorstand oder an die Mitgliederversammlung sind zulässig.

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