Mitgliedschaft
Mitgliedschaft in unserem Verein
Die Mitgliedschaft setzt eine aktive Unterstützung voraus und wird durch den Vorstand dem Mitglied auf Antrag erteilt. Die Voraussetzung für die Erteilung einer Mitgliedschaft ist ein vom Mitglied erbrachter Beweis der regelmäßigen aktiven Mitarbeit im Verein. Sollte die Mitgliedschaft abgelehnt werden, steht es dem Mitglied frei, sich erneut an den Vorstand zu wenden oder bei der nächsten Mitgliederversammlung die Mitgliedschaft einzufordern. Die Mitgliedschaft endet, wenn der Mitgliedsbeitrag 3 Monate in Folge nicht bezahlt wird und der Verein das Mitglied mindestens zweimal schriftlich zur Zahlung aufgefordert hat oder wenn das Mitglied die Mitgliedschaft kündigt.
Hinweise zur Mitgliedschaft in unserem Verein
Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche oder juristische Person werden, die die Ziele und den Zweck des Vereins unterstützen und fördern möchte.
Primär richtet sich die Ansprache an Cannabisnutzer, die ihre eigenen Interessen vertreten möchten. Neben diesen sind jedoch auch Familien und Freunde, die von dieser Thematik betroffen sind, herzlich eingeladen, ebenso wie Personen, die Cannabis vielleicht nicht zu Rauschzwecken verwenden.
Teilnahmeberechtigt sind alle, die sich für ein Ende der gescheiterten Drogenprohibition und eine Verbesserung des Jugend- und Verbraucherschutzes einsetzen möchten.
Ebenso sind Menschen willkommen, die sich dafür engagieren wollen, dass Hanf als umweltverträglichere Alternative wieder vermehrt als Rohstoff für Textilien, Papier, Dämmstoff und andere Anwendungen genutzt werden kann.
Unsere Mitgliederverwaltung
Wir verwenden 2 Systeme zur Mitgliederverwaltung:
einerseits unser Verwaltungs- und Dokumentationssystem, zu dem wir durch Antragstellung verpflichtet sind. Die aktive Mitgliedschaft wird dann nach Bestätigung des Mitgliedsantrags durch uns über die App Cannanas. Nach erfolgreichem Antrag erhalten Sie von uns die genauen Infos zur Nutzung der App per Email. Sie ist für iOS und Android verfügbar.
Unsere Gebühren und Staffelungen
Es gelten beim CSC Oberschwaben derzeit folgende Gebühren und Staffelungen:
- Aufnahmegebühr: 150€
- Monatliche Mitgliedschaftsgebühr: 20€ (wird erst ab der ersten Ausgabe fällig)
- Folgende Bezugsstaffel bezieht sich auf das Cannabis, das im Gewächshaus produziert wird: 10g Cannabis 90,00€, 20g Cannabis 160,00€ , 30g Cannabis 210,00€ , 40g Cannabis 240,00€, 50g Cannabis 270,00€.
Bezugsstaffel für Indoor erzeugtes Cannabis: 10g Cannabis 95,00€, 20g Cannabis 180,00€ , 30g Cannabis 255,00€ , 40g Cannabis 320,00€, 50g Cannabis 400,00€.